Was tun im Trauerfall

Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.

Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.


Ein kleiner Leitfaden zur Orientierung

Der Sterbefall tritt in der Wohnung ein:

  1. Hausarzt rufen, nur wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist, den Notarzt anrufen: 112
  2. Personalausweis des/der Verstorbenen bereit halten.
  3. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus.
  4. Uns anrufen (0221) 54 21 26



Der Sterbefall tritt im Krankenhaus oder Altenheim ein:

  1. Diese Häuser übernehmen die erforderlichen Benachrichtigungen selbst.
  2. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus.
  3. Uns anrufen (0221) 54 21 26



Unnatürlicher Tod durch Unfall, Verbrechen, Suizid, etc.:

  1. Immer sofort die Polizei (über 110) benachrichtigen.
  2. Uns anrufen (0221) 54 21 26




Ihre Entlastung im Trauerfall

Im Trauerfall muss vieles entschieden und geregelt werden. Sie als Angehöriger werden mit Fragen und Problemen belastet, mit denen Sie bisher noch nicht konfrontiert worden sind. In dieser schweren Zeit möchten wir Ihnen eine wertvolle Hilfe sein.


Erfahren Sie, wie umfassend unser Angebot an Sie ist, welche Dokumente wir zur Abwicklung der notwendigen Formalitäten benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen können.


Formalitäten

Ungelegen, aber notwendig

Beim Eintritt des Todes werden die Hinterbliebenen mit vielen Formalitäten konfrontiert. Wir, von Ferdinand Blatzheim Bestattungen GmbH stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite. Denn wir wissen um die Bedeutung der Trauerarbeit und möchten Ihnen deshalb ermöglichen, in Ruhe Abschied zu nehmen.


Wir übernehmen für Sie auf Wunsch unter anderem:

  • Anforderung der ärztlichen Todesbescheinigung und Beschaffung der Sterbeurkunde beim Standesamt
  • Anmeldung, Grabwahl und Festlegung des Bestattungstermins beim Friedhofsamt
  • Terminabsprache mit dem Pfarramt oder Organisation eines weltlichen Redners
  • Abmeldung bei der Krankenkasse und Beantragung von Sterbegeld
  • Abmeldung bei der Rentenversicherung, Beantragung der Rentenfortzahlung als Vorschuss auf die Witwen- bzw. Witwerrente
  • Benachrichtigung des Arbeitgebers
  • Abmeldung beim Arbeitsamt
  • Abmeldung beim Versorgungsamt
  • Polizeiliche Abmeldung
  • Geltendmachung von Ansprüchen bei der Lebensversicherung



Um die anfallenden Amtsangelegenheiten für Sie erledigen zu können, benötigen wir folgende Dokumente:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • Rentenbescheid (Versicherungsnummer), sofern schon im Ruhestand
  • Sonstige Versicherungspolicen, z.B. Lebensversicherung
  • Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  • Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
  • Grabstellennachweis, falls vorhanden
  • Legatsvertrag über gärtnerische Grabpflege, falls vorhanden
  • Alle vom Arzt ausgestellten Dokumente, insbesondere den Totenschein


Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, übernehmen wir für Sie gerne auch deren Neubeschaffung.